
Beratung: Biosafety und mehr
Die Ansprüche an eine qualifizierte Beratung steigen stetig.
Unsere Erfahrung rund um das breite Feld der Beratung zur Biotechnologie sowie der Medizin- und Labortechnik verbinden wir mit dem Ziel, stets die beste Lösung für unsere Kunden zu finden. Wir garantieren dabei die professionelle Durchführung unserer Projekte. Als Praktiker legen wir den größten Wert auf die praxisbezogene Umsetzung Ihrer unternehmerischen Konzepte.
Die Herausforderungen liegen dabei in der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Ziele. Oftmals sind es Teilaspekte, die ein erfahrener externer Berater unterstützen und qualitätssichern kann. Wir analysieren Ihre Prozesse von außen und innen, erarbeiten detaillierte, umsetzbare Optimierungsvorschläge und unterstützen Sie bei der Umsetzung in die berufliche Praxis – schnell, wirksam und nachhaltig.
Unsere Projekterfahrungen resultieren aus den vielfältigsten Fragestellungen aus der Branche. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz zur Seite und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Ob bauliche oder technische Überprüfung von Sonderisolierstationen gemäß der technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe Isolierstationen
(TRBA 250) (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) oder weitere Themen die Sie interessieren. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz zur Verfügung.
Isolierstationen (TRBA 250)
Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber in soweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Das Team der MLT – Medizin- und Labortechnik steht Ihnen innerhalb der Beratung zur Umsetzung der TRBA 250 für Isolierstationen gerne mit umfangreichen Kenntnissen zur Verfügung. Auch entwickeln wir für Sie auf Wunsch zusätzlich spezielle Entsorgungskonzepte.


Professionelle Fachberatung
MLT Medizin- und Labortechnik kann auf eine fast 40-jährige Erfahrung im Bereich der Biotechnologie und speziell – den Sicherheitsbereichen der Schutz- und Sicherheitsstufen BSL2/BSL3/BSL4 – zurückblicken.
Durch das Mitwirken in nationalen Gremien befindet sich MLT auf dem jeweiligen neuesten Stand der Technik und unterstützt Sie sehr gerne beratend innerhalb der speziellen Fachthematik, der Planung und dem Betrieb von Sicherheitsbereichen BSL 2 bis BSL 4, Labor-Compliance und Risk Assessment.
Hans-Jürgen Ulrich ist Experte und war von 2005 bis 2018 im ABAS und bis Ende 2025Mitglied der Projektgruppe Labortechnik im Ausschuss „Biologische Arbeitsstoffe ABAS“ für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Vorsitzender des ELATEC.
Erlaubnisverfahren nach § 15 der BioStoffV
Wir unterstützen Sie beim Erlaubnisverfahren nach § 15 der BioStoffV
Rechtliche Forderung des Gesetzgebers:
Biostoffe der Risikogruppen 3 und 4 sind hochpathogene Krankheitserreger. Deswegen sieht die BioStoffV ein Erlaubnisverfahren vor der Aufnahme von Tätigkeiten der Schutzstufe 3 und 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie sowie der Schutzstufe 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (Sonderisolierstationen) vor.

Die Erlaubnis umfasst die baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen nach BioStoffV, die zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen erfüllt sein müssen, bevor Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 in den genannten Tätigkeitsbereichen aufgenommen werden dürfen. Für das Erlaubnisverfahren nach § 15 der BioStoffV müssen der zuständigen Behörde mannigfaltige Unterlagen zur Prüfung der Erlaubnisfähigkeit vorgelegt werden.
Hierzu gehören:
- Bauliche- und technische Beschreibungen des Containments
- Prüfprotokolle, Validierungen, Dekontamination Konzepte, Abnahmeprotokoll usw.
- Gefährdungsbeurteilungen
MLT prüft alle diese Unterlagen und stellt diese Unterlagen in einen Dokument für die zuständige Behörde zusammen.
Wir begleiten Sie im gesamten Erlaubnisverfahren von der Planung – Ausschreibung – Vergabe – Prüfung der vorgelegten Dokumente mit großer Erfahrung bis zur Erlaubnis. Unsere Ansprüche sind, dass Sie bereits, während der Planungs- Bau- und Ausführungsphase auf eventuelle Mängel hingewiesen werden.
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