
Beratung deutschlandweit: Biotechnologie und mehr
Die Ansprüche an eine qualifizierte Beratung steigen stetig.
Unsere Erfahrung rund um das breite Feld der Beratung zur Biotechnologie sowie der Medizin- und Labortechnik verbinden wir mit dem Ziel, stets die beste Lösung für unsere Kunden zu finden.
Wir garantieren dabei die professionelle Durchführung unserer Projekte. Als Praktiker legen wir den größten Wert auf die praxisbezogene Umsetzung Ihrer unternehmerischen Konzepte.
Isolierstationen (TRBA 250)
Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber in soweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Das Team der MLT – Medizin- und Labortechnik steht Ihnen innerhalb der Beratung zur Umsetzung der TRBA 250 für Isolierstationen gerne mit umfangreichen Kenntnissen zur Verfügung. Auch entwickeln wir für Sie auf Wunsch zusätzlich spezielle Entsorgungskonzepte.


Professionelle Fachberatung
MLT Medizin- und Labortechnik kann auf eine fast 40-jährige Erfahrung im Bereich der Biotechnologie und speziell – den Sicherheitsbereichen der Schutz- und Sicherheitsstufen BSL2/BSL3/BSL4 – zurückblicken.
Durch das Mitwirken in nationalen Gremien befindet sich MLT auf dem jeweiligen neuesten Stand der Technik und unterstützt Sie sehr gerne beratend innerhalb der speziellen Fachthematik, der Planung und dem Betrieb von Sicherheitsbereichen BSL 2 bis BSL 4, Labor-Compliance und Risk Assessment.
Hans-Jürgen Ulrich ist Experte und war von 2005 bis 2018 Mitglied der Projektgruppe Labortechnik im Ausschuss „Biologische Arbeitsstoffe ABAS“ für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Vorsitzender des ELATEC.
Erlaubnisverfahren nach § 15 der BioStoffV
Wir unterstützen Sie beim Erlaubnisverfahren nach § 15 der BioStoffV
Rechtliche Forderung des Gesetzgebers:
Biostoffe der Risikogruppen 3 und 4 sind hochpathogene Krankheitserreger. Deswegen sieht die BioStoffV ein Erlaubnisverfahren vor der Aufnahme von Tätigkeiten der Schutzstufe 3 und 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie sowie der Schutzstufe 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (Sonderisolierstationen) vor.

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