Mikrobiologische Überprüfung der Abluft aus Autoklaven (Incinerator)
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Mikrobiologische Überprüfung der Abluft aus Autoklaven (Incinerator)
In der TRBA 100 „ Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ (siehe auch –> TRBA 100) und der TRBA 120 „Versuchstierhaltung“ (siehe auch –> TRBA 120) wird darauf hingewiesen, dass kontaminierte Prozessabluft nicht unbehandelt in den Arbeitsraum abgegeben werden darf. Sie muss durch geeignete Verfahren wie Filtration oder thermische Nachbehandlung dekontaminiert werden.
Das gilt insbesondere für die Abluft von Autoklaven. Hierzu wurden in der Stellungnahme des ABAS 3/2009 vom 21.04.2009 (www.baua.de) Verfahren beschrieben,
die für die jeweilige Schutzstufe angewendet werden sollten.
Ab der Schutzstufe 3 wird für Autoklaven-Abluft das thermische Verfahren empfohlen. Bisher konnte diese thermische Inaktivierung nur physikalisch über eine Temperatur- überwachung überprüft werden. Es gab bisher keine mikrobiologische Überprüfung wie für den eigentlichen Inaktivierungsprozess vorgeschrieben.
Nun kann MLT Medizin- und Labortechnik eine mikrobiologische Überprüfung des thermischen Verfahrens der Abluftbehandlung anbieten. Hierzu wurde zusammen mit der Firma „Gehring Ingenieure“ ein Verfahren entwickelt, mit dem eine regelmäßige Überprüfung des Verfahrens zum Zuge der fristgemäßen Wartung der Autoklaven vor Ort durchgeführt werden kann. Somit kann nun eine weitere Forderung der Behörden zur Überwachung für Autoklavierprozesse erfüllt werden.
Sollte Ihre zuständige Behörde Sie diesbezüglich schon angesprochen haben oder Sie interessieren sich für diese Überprüfung, nehmen sie unter mlt.labortechnik@t-online.de Kontakt mit uns auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und beraten Sie.
Eine Übersicht unserer Dienstleistungen in diesem Segment ist auch auf der Mikrobiologische Überprüfung von Ablufterhitzer einzusehen.
Ihr MLT Team