Isolierstationen (TRBA 250)
Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber in soweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Das Team der MLT – Medizin- und Labortechnik steht Ihnen innerhalb der Beratung zur Umsetzung der TRBA 250 für Isolierstationen gerne mit umfangreichen Kenntnissen zur Verfügung. Auch entwickeln wir für Sie auf Wunsch zusätzlich spezielle Entsorgungskonzepte.